Qualitätsnetzwerk UK-Tirol – Kompetenzen vernetzen, Kommunikation stärken

Rechtliche Grundlage (Tiroler Teilhabegesetz)

In diesem Bereich

Das Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) 2018 regelt die Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe und hat Unterstützte Kommunikation als eigenständige Leistung verankert (§ 7 Abs. 2 lit. a). Tirol gehört damit zu den wenigen österreichischen Bundesländern, die UK explizit im Landesrecht als förderfähige Fachleistung ausweisen.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderungen, die nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache kommunizieren können oder schwer verstanden werden — unabhängig von Alter oder Art der Beeinträchtigung. Voraussetzung ist die Bewilligung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

Was umfasst die Leistung?

Die Leistung wird mobil erbracht — in der Einrichtung, im häuslichen Umfeld oder bei Außenaktivitäten — und umfasst im Einzelsetting bis zu 4 Stunden pro Woche. Die Kerntätigkeiten sind:

  • UK-Beratung für Nutzer:innen, Angehörige und Unterstützer:innen
  • Entwicklung und Umsetzung einer individualisierten multimodalen Kommunikationsform (körpereigen, Gebärden, nicht-elektronisch, elektronisch)
  • Hilfsmittelberatung und -erprobung
  • Implementierung der Kommunikationsform im Lebensumfeld
  • Interdisziplinäre Koordination mit anderen Fachbereichen

Die Leistung ist kombinierbar mit Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Frühförderung, Mobiler Begleitung und weiteren Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe.

Qualitätsstandards

Alle anerkannten Dienstleisterinnen in Tirol arbeiten nach verbindlichen Qualitätsstandards des Landes: facheinschlägige Qualifikation der Mitarbeiter:innen (mind. 50 Stunden spezifische UK-Ausbildung), regelmäßige Supervision und Fortbildung, transparente Dokumentation sowie aktive Einbeziehung der Nutzer:innen in die Gestaltung ihrer Unterstützung.

Quellen: Tiroler Teilhabegesetz (StF: LGBl. Nr. 32/2018); Tiroler Teilhabegesetz 2018, Anlage 5 – Unterstützte Kommunikation (§ 7 Abs. 2 lit. a TTHG)

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