UK als anerkannte Fachleistung
In diesem Bereich
Unterstützte Kommunikation ist in Österreich keine informelle Hilfe, sondern eine rechtlich verankerte Fachleistung. Das Tiroler Teilhabegesetz (TTHG, § 7 Abs. 2 lit. a) definiert sie als individuelle, assistierende Methode und Technologie für Menschen mit Behinderungen, die nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache kommunizieren können.
Die Leistung basiert auf klaren Grundsätzen: individuelle Bedarfsorientierung, Ressourcenorientierung, Empowerment, Begegnung auf Augenhöhe, Partizipation und Selbstbestimmung. Ziel ist stets ein möglichst umfassendes multimodales Kommunikationssystem — ein auf die Person zugeschnittenes Ensemble aus körpereigenen Kommunikationsformen, Gebärden, nicht-elektronischen und elektronischen Hilfsmitteln.
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