Grundrecht auf Kommunikation
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Kommunikation ist ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 2 und Art. 21), die Österreich 2008 ratifiziert hat, erkennt Unterstützte Kommunikation ausdrücklich als gleichwertige Kommunikationsform an und verpflichtet Staaten, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Meinungsäußerung und den Zugang zu Information zu ermöglichen — in jeder Form und über alle Kanäle.
UK orientiert sich an einem humanistischen Menschenbild: Jeder Mensch hat ein Bedürfnis nach Kontakt, Ausdruck und Teilhabe — unabhängig von seinen kommunikativen Möglichkeiten. Ausgehend von den individuellen Kompetenzen einer Person geht es darum, Kommunikation möglich zu machen, nicht zu ersetzen.
Jeder Mensch hat das Recht ...
- … vermittelt zu bekommen, wie man kommuniziert
- … Gefühle, Gedanken und Meinungen zu äußern
- … „Nein" zu sagen, etwas abzulehnen oder sich neu zu entscheiden
- … Auswahl und Entscheidungen zu treffen
- … gehört zu werden und Antworten zu erhalten
- … mitzusprechen und direkt angesprochen zu werden
- … Bedürfnisse zu äußern und nach etwas zu verlangen
- … auf feinfühlige Art und Weise behandelt zu werden
- … jederzeit auf Kommunikationshilfen zurückgreifen zu können
- … mit Respekt und Würde behandelt zu werden
- … gefragt zu werden und Aufmerksamkeit zu erhalten
- … über den Tagesablauf und das Weltgeschehen informiert zu werden
- … ein funktionierendes, aktualisiertes Kommunikationssystem zu verwenden
- … ein gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft zu sein
Quelle: Grundrecht auf Kommunikation — Claudio Castañeda (2018), angelehnt an Kate Ahern. Symbole: METACOM (Annette Kitzinger)
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